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Reform der Grundsteuer 2022

Was müssen Eigentümer beachten? Was gilt in Berlin bzw. Brandenburg? Wann ist die Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben? Welche Angaben müssen gemacht werden und welche Fristen gibt es? Wer ist verpflichtet die Steuererklärung abzugeben?

Zum 01.01.2022 sind alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neu zu bewerten. Eigentümer sind hier in der Pflicht! Auf diesen Stichtag wird erstmalig der neue „Grundsteuerwert“ festgestellt. Alle 7 Jahren erfolgt dann die nächste Feststellung des Grundsteuerwerts. Jeder Eigentümer muss zum Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Dafür bedarf es keine speziellen „Einladung“ durch das Finanzamt, denn die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung ist am 30.02.2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt. Damit machen sich die Steuerbehörden die Verpflichtung einfacher. Einer persönlichen Aufforderung durch das Finanzamt bedarf es hier also nicht mehr! Die Einreichung kann erst dem 01.07.2022 erfolgen und muss (gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz) grundsätzlich elektronisch (also per ELSTER) erfolgen. Verwechseln Sie diese sogenannte Feststellungerklärung bitte nicht mit dem bereits Anfang 2022 durchgeführten Zensus. Dabei ging es um eine Haushaltebefragung und die Gebäude- und Wohnungszählung. Die Feststellungerklärung zur neuen Grundsteuer ist eine andere Erklärung.

Bei den zu nennenden Daten gibt es zahlreiche Punkte zu beachten. So muss zum Beispiel die Steuernummer angegeben werden. Allerdings ist hier nicht die Steuernummer des Steuerpflichtigen gemeint, sondern die Steuernummer aus dem Grundsteuerbescheid. Auch die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 sind anzugeben, die sich der Steuerpflichtige ebenfalls selbst organisieren muss, die aber von öffentlicher Stelle (dem Berliner Gutachterausschuss für Grundstückswerte) festgelegt sind. Ob man von diesem Wert abweichen darf oder ob diese teilweise stark gestiegenen Werte in die Berechnung einfließen müssen, wurden wir oft gefragt. Da die Erklärungen bis spätestens zum 31.10.2022 zu übermitteln ist, lassen Sie sich nicht zuviel Zeit. Denn wenn Sie noch nicht bei ELSTER registriert sind, so dauert der Prozess ca. 10 Werktage. Sie dürfen sich auch (unentgeltlich) von Familienmitgliedern helfen lassen sowie von Steuerberatern oder (unter bestimmten Voraussetzungen) auch von Hausverwaltern.

Nun gibt es 2 verschiedene Werte, die für Ihr Grundstück, Ihr Haus, Ihre Wohnung zu Grunde gelegt werden könnten: Den Sachwert oder den Ertragswert. Welcher ist für Ihr Objekt der richtige?

Sie dürfen sich natürlich nicht den Günstigsten aussuchen. Welcher Wert zu nutzen ist, wird durch gewisse Kriterien entschieden.

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Start date
05.07.2022 - 17:00
End date
05.07.2022 - 18:00
Location Title
Siedlerheim Wartenberg
Location Address
Straße 5 Nr. 74
Location Zip
13059
Location City
Berlin
Price
Free of charge


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