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One-Pager Lieferketten und KMU

Was regelt und fordert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Ein Produkt der Offensive Mittelstand (OM). Wir sind Partner der OM.

Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.

Das LkSG beschäftigt sich mit der Einhaltung der Sorgfaltspflichten (Menschenrechte, Arbeits- und Umweltschutz) entlang der Lieferkette. Betroffen sind Betriebe, die mindestens 3.000 Mitarbeitende beschäftigen, ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Doch auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann das LkSG relevant sein: sie sind mittelbar betroffen, wenn sie Zulieferer eines größeren Unternehmens sind.

Die Offensive Mittelstand hat mit seinen Partnern einen One-Pager entwickelt, der im ersten Teil beschreibt, für wen das LkSG gilt, was es regelt und fordert und welche Vorteile die Erfüllung der darin niedergeschriebenen Vorgaben auch für KMU bietet.

Inhaltlich geht es im LkSG um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Dies umfasst Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Menschenrechte (z. B. Arbeit- und Sozialstandards) und den Umweltschutz.

Folgende Anforderungen stellt das Gesetz an die Unternehmen:

  • Analyse und Bewertung der Risiken bzgl. Menschenrechten und Umweltstandards;
  • Bei Bedarf Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung ermittelter Risiken;
  • Schaffung von Abhilfe im Falle von Rechtsverstößen und erheblichen Risiken;
  • Dokumentation der Risiken und Maßnahmen.

Die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes können KMU nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie ihre Attraktivität und Zukunftsfähigkeit zu erhöhen. So trägt der Schutz der Gesundheit und die Wahrung der Sicherheit der Beschäftigten sowie der Geschäftspartner und Lieferanten beispielsweise zu einer höheren Arbeitgeberattraktivität und Kundenbindung bei.

Im zweiten Teil unterstützt der One-Pager Führungskräfte und Verantwortliche in KMU dabei, eigene Risiken bei Menschenrechten, Arbeits- und Umweltschutz festzustellen, zu bewerten und gegebenenfalls Handlungsbedarfe festzulegen. Dabei geht es um die Bereiche Kinderarbeit, Verstöße gegen den Arbeitsschutz, widerrechtliche Nutzung von Grund und Boden sowie Schädigung der Umwelt.

Mithilfe dieses Mini-Checks können sich auch kleine und mittlere Unternehmen gut aufstellen, ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, und somit Kunden binden und ihre Attraktivität für Arbeitnehmende erhöhen.

Hier geht es zum One-Pager Lieferketten und KMU.

Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Katja Goschin
Telefon: +49 221 80091880
E-Mail: goschinstiftung-m-g-vde
www.offensive-mittelstand.de

Wussten Sie, dass der IBWF e. V. schon seit vielen Jahren Partner der OM ist? Deshalb sind wir auch maßgeblich an der Erarbeitung der OM-Produkte beteiligt.

Offensive Mittelstand (OM)
Die OM ist ein neutraler, unabhängiger Zusammenschluss der Organisationen, die in Deutschland Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erbringen (v.a. Sozialpartner, Sozialversicherungen, Kammern, Berufs- und Fachverbände). Die OM-Partner vertreten mehr als 200.000 Beratende. Die OM fördert eine produktive und gesundheitsgerechte Unternehmensführung durch die Entwicklung qualitätsgesicherter OM-Praxis-Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2), regionale Unterstützungsstrukturen speziell für KMU und die Unterstützung von Kooperationen der OM-Partner. Trägerin der Offensive Mittelstand ist die Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung“.