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Neue BAFA-Förderrichtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Alle weiteren Informationen zur neuen Förderrichtlinie und zum Verfahren finden Sie hier.

IBWF-Zertifizierung
Mit der IBWF-Zertifizierung ist die Registrierung, als anerkannter Berater für geförderte Beratung, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) möglich.

Informationen zur Zertifizierung Für die Aufnahme in unsere Expertendatenbank, ist es notwendig sich durch unser Qualitätssicherungsverfahren als Experte qualifizieren zu lassen.
Die Zertifizierung wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) als Voraussetzung für geförderte Beratung anerkannt. Zudem ist der IBWF berechtigt, die Autorisierung zum Offensive-Mittelstand-Berater für seine zertifizierten Mitglieder durchzuführen.

Darüber hinaus haben Sie bei einer Gesellschaftsmitgliedschaft die Möglichkeit, mehrere Profile in der IBWF-Expertensuche zu veröffentlichen und somit auch Kollegen zertifizieren zu lassen

Hier geht es zur Anfrage.